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Ein angenehmer Aufenthalt
"... hier fühlte ich mich sehr gut aufgehoben."
In der Kurzzeitpflege werden für eine befristete Zeit pflegebedürftige Gäste stationär versorgt.
Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht ausreichend ist oder wenn die Pflegeperson verhindert ist.
Hier finden Sie die aktuelle und korrekte Leistungen des SGB XI aufgelistet.
Tel.: 0 44 71 - 16 11 11
Was ist Kurzzeitpflege? (§ 42 SGB XI, § 39 SGB XI)
Das Angebot der Kurzzeitpflege unterstützt und entlastet Angehörige bei der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.In der Kurzzeitpflege werden für eine befristete Zeit pflegebedürftige Gäste stationär versorgt.
Die Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht ausreichend ist oder wenn die Pflegeperson verhindert ist.
- Kurzzeitpflege: Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, ist die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei bis zu 1.510 € für insgesamt 28 Tage je Kalenderjahr.
- Kurzzeitpflege ist auch möglich für eine Übergangszeit nach einer Krankenhausbehandlung, falls noch weitere Pflege nötig ist. Hier springt ebenfalls die Pflegekasse ein.
- Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson verreist oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) verhindert ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege für bis zu 28 Tage im Jahr. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1.510 € je Kalenderjahr für den pflegebedingten Kostenanteil der Kurzzeitpflege. Diese können sowohl für häusliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst als auch für die Betreuung im Rahmen der Kurzzeitpflege verwendet werden.
In einem Kalenderjahr können sowohl 28 Tage Verhinderungspflege als auch die „normale" Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Insgesamt besteht also die Möglichkeit für bis zu acht Wochen Leistungen der Kurzzeitpflege zu beziehen.
Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?
Ist die Pflege für einen vorübergehenden Zeitraum im häuslichen Bereich nicht möglich, kann der Pflegebedürftige in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden.
Für den Bedarf an Kurzzeitpflege kann es unterschiedliche Gründe geben:
- zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Überforderung, Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson
- zur Krisenintervention bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Hauptpflegeperson
- als Krankenhausnachsorge, bedingt durch die soziale Situation (z.B. alleine lebend), zur Mobilisierung und Rehabilitation
- wenn in der Wohnung der Pflegebedürftigen noch Umbaumaßnahmen erforderlich sind
- zur speziellen Betreuung von Demenz und Alzheimer Erkrankten
- zur Abklärung und Überbrückung, bis ein geeigneter bzw. gewünschter Dauerpflegeplatz in einem Alten- und Pflegeheim zur Verfügung steht
Wir beraten Sie gern!
Unser Angebot: komfortable Einzel- und Doppelzimmer
- Aufnahmemöglichkeit (nach Absprache auch für Ehepaare möglich)
- In Akutsituationen Nähe zum Krankenhaus
- Medizinische Versorgung durch Hausärzte und unterstützende Maßnahmen durch Physiotherapeuten Ihrer Wahl
- wöchentlich wechselndes Beschäftigungsprogramm (Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, Basteln, Gymnastik)
Die Kurzzeitpflege orientiert sich an der Pflegeleitlinie; unsere Pflegephilosophie können Sie hier einsehen.
Hier finden Sie die aktuelle und korrekte Leistungen des SGB XI aufgelistet.
Kontakt:
Tel.: 0 44 71 - 16 11 11




